Schulprogramm - Beschlüsse
Folgende Beschlüsse gelten an beiden Schulen:
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Der Unterricht wird an fünf Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt. Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule erhalten alle 1. und 2. Klassen mindestens 20 Unterrichtsstunden und alle 3. und 4. Klassen 26 Unterrichtsstunden. Die 3. und 4. Klassen erhalten jeweils 2 Stunden Englischunterricht. Englisch ist ein ordentliches Unterrichtsfach und wird bewertet.
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Beide Schulstandorte sind Verlässliche Grundschulen. Der Unterricht beginnt überwiegend zur 1.Stunde. Die Betreuung der Kinder ist ab 7.30 Uhr gewährleistet. Eine Anmeldung für die Betreuung ist erforderlich, sofern der Unterricht erst mit der 2.Stunde beginnt. Diese Betreuung ist kostenlos.
Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:
- 1. Stunde: 07.45 Uhr - 08.30 Uhr
- 2. Stunde: 08.40 Uhr - 09.25 Uhr
- 3. Stunde: 09.50 Uhr - 10.35 Uhr
- 4. Stunde: 10.50 Uhr - 11.35 Uhr
- 5. Stunde: 11.45 Uhr - 12.30 Uhr
- 6. Stunde: 12.35 Uhr - 13.15 Uhr
gemeinsames Frühstück von 09.25 Uhr bis 09.35 Uhr
Zeit für Klassengeschäfte von 10.35 Uhr bis 10.40 Uhr
zu den fett dargestellten Zeiten ertönt das Klingelzeichen
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Im Anschluss an den Unterricht oder auch vorher werden an einigen Tagen Arbeitsgemeinschaften angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig. Hat sich ein Kind jedoch für eine AG-Teilnahme entschieden, muss es regelmäßig teilnehmen oder sein Fehlen muss entschuldigt werden.
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Von Montag bis Donnerstag findet in der 5. und 6. Stunde in Lentföhrden eine Hausaufgabenhilfe statt. Diese Maßnahme ist Kindern vorbehalten, die aus unterschiedlichen Gründen Hilfe bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben benötigen. Die Auswahl erfolgt in Absprache mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer. Ein vergleichbares Angebot wird in Nützen zurzeit nicht angeboten. Die Teilnahme an der schulischen Hausaufgabenhilfe ist kostenlos, da der Schulverband die Bezahlung der Betreuungskräfte übernimmt.
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Jede Klasse nimmt gemeinsam ein Schulfrühstück ein. Es ist Aufgabe der Eltern, ihren Kindern ein gesundes Frühstück mitzugeben.
- Folgende mögliche Veranstaltungen wurden von der Schulkonferenz genehmigt: Mehrtägige Klassenfahrten (3 - 4 Übernachtungen) im 3. oder 4. Schuljahr, Abschlussfahrten der 4.Klassen (auch mit Übernachtung), Tagesfahrten, Schulfeste (auch jahreszeitlich ausgerichtet), Lauffest, Bundesjugendspiele, Sicherheitstage, Projekttage oder Projektwoche, Theaterveranstaltungen in oder außerhalb der Schule, Unterrichtsgänge, Waldjugendspiele, Revierbegehung mit einem Förster/Jäger.